Neuigkeiten

Einen Unfallschwerpunkt bei den Berufsgenossenschaften bildet das Arbeitsmittel "Gabelstapler". Deshalb wird eine verstärkte Einbeziehung des Gabelstaplerfahrers in Schulungsmaßnahmen angestrebt, die zu einer Steigerung des sicherheitsgerechten Verhaltens motivieren soll. Die verbreitete Ansicht, Mitarbeiter mit einem Kfz-Führerschein könnten ohne zusätzliche Ausbildung als Gabelstaplerfahrer eingesetzt werden, hat sich als falsch erwiesen, da sich die persönlichen Voraussetzungen und die erforderlichen technischen Kenntnisse eines Gabelstaplerfahrers von denen eines Kraftfahrers deutlich abheben. Hinzu kommt, dass sich der innerbetriebliche Verkehr erheblich vom üblichen Straßenverkehr unterscheidet.

Erdbaumaschinen sind keine harmlosen Geräte. Sie werden auf unterschiedlichem Gelände eingesetzt, können kippen, weg rutschen, verschüttet werden und im Arbeits- und Fahrbetrieb Menschen verletzen oder Sachen beschädigen.

Für unsachgemäße Bedienung haftet der Fahrer, für unsachgemäße Bedingungen der Unternehmer bzw. dessen Beauftragter (z. B. Betriebsleiter). Sie stehen also in einer persönlichen Verantwortung.

Die Konsequenz sind Geld und Haftstrafen.

Unfälle passieren nicht, sie werden verursacht. Bei Unfalluntersuchungen der Berufsgenossenschaften wird immer wieder festgestellt, dass viele Mitarbeiter, die Bagger oder Radlader fahren gar nicht wissen, was sie eigentlich mit ihren Geräten alles dürfen und wie man sie bestimmungsgemäß bedienen muss. Die Unfallstatistik des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften hat ergeben, dass sich von 2004 bis 2005 43292 meldepflichtige Arbeitsunfälle ereigneten.

Meldepflichtige Arbeitsunfälle an verschiedenen Maschinen von 2013

 

Comments are closed.