Kranfahrer

Ausbildung und Prüfung nach BGV D6 Kranfahrer und Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb

Nach BGV D 6 §29, §130 OWiG und §813 BGB ist der Unternehmer oder sein Beauftragter verpflichtet nur einen Ausgebildeten, mit der Führung eines Kranes vertrauten und mindestens 18 Jahre alten Fahrer, einzusetzen.

Der Fahrer muss mit seinen Pflichten vertraut und im Umgang mit Kranen unterwiesen sein. Zum Führen und Bedienen von Kranen ist eine fachliche Ausbildung der Versicherten (Beschäftigten) entsprechend der Forderung aus den Unfallverhütungsvorschriften (BGV) durchzuführen.

Dieses schreiben alle Berufsgenossenschaften vor.

Theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung Teilnahmevoraussetzungen

Der Fahrer eines Kranes muss:

   1. Mindestens 18 Jahre alt sein
   2. Vorlage eines ärztliches Attestes über körperliche
       und geistige Eignung (G25)
   3. Ein Passbild sollte von jedem Teilnehmer
       vorhanden sein.

Nachstehende Punkte werden geschult und geprüft.

  • Unfallverhütung
  • Innerbetriebliche Verantwortung
  • Fahrerlaubnis
  • Kranarten
  • Kranaufbau
  • Standsicherheit
  • Anbaugeräte
  • Allgemeine Gefahrenhinweise
  • Betriebssicherheitsprüfung
  • Sicherheitszeichen
  • Betrieb und Verkehr
  • Hebezeuge
  • Anschlagen von Lasten

Alle Punkte werden in einer Leichtverständlichen Arbeitsmappe erarbeitet.

Ich biete als Ausbilder einen zeitgemäßen, für jeden gut verständlichen Unterricht. Alle Schulungsunterlagen werden durch Weiterbildungen, die ich regelmäßig besuche, ständig aktualisiert. Die leichtverständlichen Schulungsunterlagen, Modelle, Videos usw. stehen jedem Teilnehmer zur Verfügung. Sie werden in modernen Schulungsräumen in Intensivkursen geschult und anerkannt geprüft. Die praktische Ausbildung und Prüfung findet auf unserem Außengelände statt. Auch die jährliche Nachschulung werden anerkannt nach BGV D 6 durchgeführt.

Schulung und Prüfung können natürlich auch in Ihrem Betrieb stattfinden.

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